Verkehrspsychologisches Gutachten

Verkehrspsycholog:innen führen im Auftrag der kantonalen Administrativbehörden verkehrspsychologische Fahreignungsuntersuchungen durch. Ziel dieser Fahreignungsdiagnostik ist eine Aussage in Bezug auf die künftige Verkehrsbewährung der untersuchten Personen. Anlass für eine verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung sind Zweifel an der charakterlichen oder kognitiven Fahreignung einer Person. In der Regel erfolgen Fahreignungsabklärungen auf behördliche Anordnung. Folgende Fragen werden grundsätzlich Seitens der Behörde gestellt:
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01
a. Besteht aus verkehrspsychologischer Sicht eine charakterliche Problematik, welche dazu führt, dass die Person sich in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an das Strassenverkehrsgesetz halten wird?
und/oder
b. Besteht aus verkehrspsychologischer Sicht eine charakterliche Problematik, welche dazu führt, dass die Person in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit den Konsum von psychotropen Substanzen (z.B. Alkohol, Betäubungsmittel) und die Teilnahme am Strassenverkehr nicht konsequent trennen wird?
und/oder
c. Bestehen aus verkehrspsychologischer Sicht Leistungsdefizite bzw. kognitive Beeinträchtigungen in einem Ausmass, dass eine Teilnahme im Strassenverkehr (unter Berücksichtigung der medizinischen Gruppen) mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr sicher ist? Wenn ja: Bestehen Kompensationsmöglichkeiten (Sensibilität, Kritikfähigkeit, Zuverlässigkeit, etc.), die eine positive Beurteilung der Fahreignung erlauben? -
02
Falls die Fahreignung bejaht wird: Sind allfällige Auflagen notwendig (Art, Dauer und Intervalle) und wie begründen sich diese?
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03
Falls die Fahreignung verneint wird: Welche Wiederzulassungsvoraussetzungen sind angezeigt (Art, Dauer) und wie begründen sich diese?
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04
Weitere Anmerkungen?
Die Zuweisungsgründe für Abklärungen der Fahreignung gibt es sehr viele und beinhalten u.a. Verkehrsdelikte, neuropsychologische Beeinträchtigungen, Suchtproblematiken oder auch Gewaltdelinquenz mit Bezug zum Strassenverkehr. Entsprechend breit und hoch sind die Anforderungen an das Wissen und die Fähigkeiten der Verkehrspsycholog:innen.
Personen, denen der Fahrausweis vorsorglich entzogen und zur Abklärung der Fahreignung eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet wurde, sowie Personen, bei welchen Zweifel an den Hirnleistungsfunktionen bestehen. Folgende Ereignisse können zur Anordnung einer verkehrspsychologischen Untersuchung führen: Zweifel an der charakterlichen Fahreignung sind in der Regel folgendermassen begründet:
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Annullierung des Führerausweis auf Probe
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Kaskadenentzug (min. 2-jährige Sperrfrist aufgrund mehrfacher Auffälligkeit im Verkehr)
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Eine oder mehrere schwere Verkehrsregelverletzungen (v.a. Geschwindigkeit, aggressives Verhalten)
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Eine oder mehrere Fahrten in nicht fahrfähigem Zustand (Alkohol/Drogen/Medikamente; i. d. R. in Kombination mit einer verkehrsmedizinischen Untersuchung)
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Zu einer positiven Beurteilung, was in der Regel zu einer Wiedererteilung des Führerausweises oder der Erteilung eines neuen Lernfahrausweises führt.
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Zu einer bedingt positiven Beurteilung, was in der Regel zu einer Wiedererteilung des Führerausweises unter Auflagen (u. a. Alkohol- und Drogenabstinenz, Verkehrscoaching).
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Zu einer negativen Beurteilung, was in der Regel mit der Empfehlung einer Massnahme (Kurs oder Therapie) verknüpft wird, die zur Wiedererlangung der Fahreignung beitragen soll. Der Erfolg der Massnahme wird im Rahmen einer erneuten verkehrspsychologischen Untersuchung geprüft.
Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von maximal vier Wochen nach der Untersuchung direkt an die zuweisende Behörde gesandt. Die untersuchte Person wird von der Gutachter:in in der Regel per Kurzmitteilung vorab über das Untersuchungsergebnis informiert. Den definitiven rechtlichen Entscheid trifft aber die zuständige Behörde, welche die untersuchte Person ebenfalls informiert. Allfällige Fragen sollten entsprechend an die Behörde gerichtet werden.